Arbeitsrecht Stuttgart
Das Arbeitsrecht ist ein sehr wichtiger Bereich des Rechts, der sich mit den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befasst.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und verstehen, um sicherzustellen, dass sie am Arbeitsplatz geschützt sind.
Im Gegensatz dazu beschäftigt sich das kollektive Arbeitsrecht Stuttgart mit der Rechtsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmervertretern.
Ein Arbeitgeber kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person sein, z.B. eine AG oder GmbH.
Arbeitsrecht Stuttgart Anwalt
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Arbeitsrecht Stuttgart Kündigung
Wenn Ihnen eine Kündigung oder Änderungskündigung mitgeteilt wird, haben Sie nach dem Kündigungsschutzgesetz 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen (ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Kündigungserklärung erhalten haben). Das Gleiche gilt bei befristeten Arbeitsverträgen.
Arbeitsrecht Stuttgart Arbeitsvertrag
Arbeitsverträge müssen nicht zwangsläufig schriftlich festgehalten werden – auch mündliche Absprachen sind gültig. Allerdings sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotzdem immer einen schriftlichen Vertrag anstreben, um im Streitfall besser abgesichert zu sein.
Nach dem Nachweisgesetz können Arbeitnehmer nur für vorübergehende Stellen eingesetzt werden – höchstens für einen Monat. Danach muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen. Für mehr Informationen zu Arbeitsrecht Stuttgart Arbteitsvertrag kontaktieren Sie uns.
Arbeitsrecht Stuttgart für Führungsrechte
In jedem Fall sind nur leitende Angestellte und Prokuristen Arbeitnehmer. Geschäftsführer und Vorstände einer GmbH nehmen jedoch eine organschaftliche Stellung ein und sind deshalb in der Regel keine Arbeitnehmer. Insofern ist immer eine Einzelfallbeurteilung vorzunehmen.
- Arbeitsrecht Asemwald 70599
- Arbeitsrecht Bad Cannstatt
- Arbeitsrecht Bergheim 70499
- Arbeitsrecht Birkach 70599
- Arbeitsrecht Botnang 70195
- Arbeitsrecht Burgholzhof 70376
- Arbeitsrecht Büsnau 70569
- Arbeitsrecht Chausseefeld 70599
- Arbeitsrecht Degerloch 70597
- Arbeitsrecht Dürrlewang 70565
- Arbeitsrecht Fasanenhof 70565
- Arbeitsrecht Feuerbach
- Arbeitsrecht Flughafen 70629
- Arbeitsrecht Frauenkopf 70184
- Arbeitsrecht Freiberg 70437
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- Arbeitsrecht Mönchfeld
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Schöller Rechtsanwälte
Schöller Rechtsanwälte
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Eine anwaltliche Beratung ist in vielen Fällen sinnvoll und kann Ihnen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. Vor allem beim Aushandeln und Gestalten von Verträgen kann es sinnvoll sein, anwaltliche Hilfe vorab in Anspruch zu nehmen.
Bei der Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts fallen in der Regel nur geringe Gebühren an, die sich nach dem Streitwert richten. Bei kleinen Streitwerten sind die Gebühren geringer als bei hohen Streitwerten. Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung bei einem Streitwert von 500,00 EUR liegen in der Regel bei 90,96 EUR. Bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR kostet die Vertretung in der Regel 540,50 EUR und bei einem Streitwert von 50.000,00 EUR in der Regel 2.002,41 EUR.
Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, können Sie sich auf ein günstigeres Angebot freuen. Je nach Schwierigkeit und Umfang der Beratung fallen Kosten zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR an. In komplexen und unübersichtlichen Fällen kann auch eine Pauschale oder ein Zeithonorar vereinbart werden. Wir können für Sie überprüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernehmen wird. In manchen Fällen muss die andere Partei die Kosten erstatten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat hierzu auch ausführliche Informationen.
Als erstes kommt die Kontaktaufnahme. Nachdem Sie sich entweder persönlich oder per Unterlagen mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihren Fall gründlich prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Auch alle Kostenfragen werden in diesem Gespräch transparent besprochen.
Das ist eine Angelegenheit, die Sie am besten mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt klären! Die Rechtsschutzversicherung muss genau und vollständig informiert werden, um die Kostenübernahme nicht zu gefährden.
In manchen Fällen liegt es nur an der Formulierung der Deckungsanfrage, ob die Rechtsschutzversicherung überhaupt Deckung gewährt. Dies hängt damit zusammen, dass die/der Versicherte den Rechtsschutzfall bestimmt und dadurch auch die Zeit, in welche dieser fällt. In der Regel wird Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt die Deckungsanfrage als kostenfreien Service für Sie übernehmen.
In diesen Situationen gibt es oft keine klare Antwort auf berechtigte Fragen. Wenn Sie ein Anliegen haben und Ihr Gegner eine grundsätzlich andere Position vertritt, dann ist dies meist auf unklare Verhältnisse zurückzuführen: Der Sachverhalt wird unterschiedlich bewertet, die Beweislage ist unklar oder ein Vertrag ist nicht eindeutig formuliert.
Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin kann Ihnen in dieser Situation nicht zusichern, Ihren Fall zu gewinnen. Sie erhalten jedoch fachkundige Hilfe sowie eine fundierte Beratung bzw. Vertretung, um das beste Ergebnis zu erzielen.