Verbraucherinsolvenz
Sollten Sie als Privatperson in finanzielle Schieflage geraten sein, ist eine Verbraucherinsolvenz eine Möglichkeit aus Ihrer Notlage herauszukommen. Hierzu sieht der Gesetzgeber jedoch vor, dass zuerst versucht werden soll, eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu erreichen. Dies nennt sich das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. In diesem werden wir zunächst uns einen Überblick über die Höhe Ihrer Verbindlichkeiten schaffen und im zweiten Schritt eine Lösung mit Ihren Gläubigern zu finden. Sollte keine Lösung gefunden werden, werden wir mit Ihnen zusammen den Antrag auf Verbraucherinsolvenz ausfüllen und bei Gericht einreichen.
Ihr kompetenter Ansprechpartner ist hier:
Rechtsanwältin Stefanie Schöller
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Schöller Rechtsanwälte
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