Mietrecht Stuttgart
Im Mietrecht Stuttgart vertreten wir sowohl Eigentümer, Vermieter und Verwalter bei Konflikten. Hier vertreten wir Ihre außergerichtlichen und Ihre gerichtlichen Interessen.
Unsere Schwerpunkte liegen unter anderem hier bei:
- Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen
- Abmahnungen
- Auseinandersetzungen bei Kündigungen und Räumungen
- Mietminderung und Mieterhöhung
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Mängel an der Mietsache
- und vielen mehr.
Ihr kompetenter Ansprechpartner ist hier:
Rechtsanwältin Stefanie Schöller
Es gibt eine Vielzahl von Regelungen im Mietrecht Stuttgart, die sowohl Mieter als auch Vermieter kennen sollten. Zum Beispiel, wer ist für die Maklerprovision verantwortlich, wann muss ein Mieter Schönheitsreparaturen durchführen oder wie sollten Mieter bei einer Mietminderung vorgehen? Für etwaigen Vorgehen ist anwaltlicher Rat gefragt. Wir helfen Ihn sehr gerne weiter. Kontaktieren Sie uns.
Mietrecht Stuttgart jetzt beraten lassen!
Wir verfügen über jahrelange Erfahrung im Mietrecht Stuttgart und beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu allen Fragen des Mietrecht Stuttgarts, des GewerberaumMietrecht Stuttgarts, des WohnraumMietrecht Stuttgarts und des Pachtvertragsrechts.
Bei der Erstellung von Miet- und Pachtverträgen ist unser Ziel, etwaiges Konfliktpotential von Anfang an auszuschließen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Sie bei Ihrem Fall Unterstützen können.
Mietrecht Stuttgart Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht
Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Kündigung Ihres Mietverhältnisses, sondern vertreten Sie auch in Räumungsprozessen und bei Klagen wegen rückständiger Mietzinszahlungen.
Die Beendigung von Wohnraummietverhältnissen, vor allem durch den Vermieter, ist ein zentrales Problem. Der Vermieter kann das Mietverhältnis aus eigenem Bedarf oder wegen Zahlungsverzuges kündigen. Räumungsklagen sind in diesem Zusammenhang ein wesentliches Problem.
Abwicklung beendeter Mietverhältnisse ist träge und anfällig für Konflikte. Insbesondere gibt es Streitigkeiten über die Pflicht des Mieters, die Wohnung zu renovieren, oder die Pflicht des Vermieters, die Kaution zurückzuzahlen. Wir helfen Ihnen in allen Mietrecht Stuttgartlichen Belangen.
- Mietrecht Asemwald 70599
- Mietrecht Bad Cannstatt
- Mietrecht Bergheim 70499
- Mietrecht Birkach 70599
- Mietrecht Botnang 70195
- Mietrecht Burgholzhof 70376
- Mietrecht Büsnau 70569
- Mietrecht Chausseefeld 70599
- Mietrecht Degerloch 70597
- Mietrecht Dürrlewang 70565
- Mietrecht Fasanenhof 70565
- Mietrecht Feuerbach
- Mietrecht Flughafen 70629
- Mietrecht Frauenkopf 70184
- Mietrecht Freiberg 70437
- Mietrecht Giebel 70499
- Mietrecht Hausen 70499
- Mietrecht Hedelfingen
- Mietrecht Heumaden 70619
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- Mietrecht Hohenheim 70599
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- Mietrecht Luginsland 70327
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- Mietrecht Münster 70376
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- Mietrecht Neuwirtshaus 70439
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- Mietrecht Rohracker 70329
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- Mietrecht Weilimdorf-Nord 70499
- Mietrecht Wolfbusch 70499
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- Mietrecht Filderstadt
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Schöller Rechtsanwälte
Schöller Rechtsanwälte
Epplestraße 4
70597 Stuttgart-Degerloch
Fax 0711 722091-81
Das sagen unseren Kunden:
Mir wurde schnell und professionell geholfen! Außerdem alles gut verständlich erklärt, auch für mich als Laien. Ich kann das Schöller-Team jedem zu 100% ans Herz legen und werde mich, sollte ich noch ein mal in die Situation kommen, wieder an diese Kanzlei wenden.
Ich habe telefonisch ganz schnell kompetente Beratung erhalten, da es ein dringlicher Fall war. Es wurde mir geduldig erklärt und ich konnte sicher an die Sache herantreten. Ich kann diese Kanzlei sehr empfehlen und werde, sollte es der Fall sein, sicher wieder dorthin gehen.
Herr Schöller und sein Team, hat mit inmeinem Fall fachlich, aber auch menschlich sehr gut beraten. Ich war mit der Zusammenarbeit sehr zurfrieden. Es waren nicht nur die Ergebnisse, sondern der menschliche Rechtsbeistand ausgezeichnet. Jederzeit wieder meine Kanzlei!!!!!
Sehr kompetente Beratung und es war alles zu meiner vollsten Zufriedenheit
War mit verschiedenen Problemen in der Kanzlei. Ich war immer zufrieden. In fachlicher als auch in menschlicher Sicht sehr. Die Kanzlei kann ich sehr empfehlen
Sehr nette Kommunikation sowohl am Telefon, als auch vor Ort. Sympathische und kompetente Beratung, zügige Bearbeitung, sowie erfolgreiche Umsetzung meiner Anliegen.
Eine professionelle, kompetente und mandantenbezogene Kanzlei. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich ständig auf dem Laufenden halten, was die neuesten Gesetzesänderungen, Urteile und rechtlichen Fristen angeht. Dies erfordert ein umfangreiches Wissen über das Recht und die Fähigkeit, sich schnell in neue Materie einzuarbeiten. Wir helfen Ihnen, die rechtliche Lage zu prüfen und Ihnen eine fundierte Einschätzung zu geben. Bei rechtlichen Problemen helfen Ihnen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter.
Eine anwaltliche Beratung ist in vielen Fällen sinnvoll und kann Ihnen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. Vor allem beim Aushandeln und Gestalten von Verträgen kann es sinnvoll sein, anwaltliche Hilfe vorab in Anspruch zu nehmen.
Bei der Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts fallen in der Regel nur geringe Gebühren an, die sich nach dem Streitwert richten. Bei kleinen Streitwerten sind die Gebühren geringer als bei hohen Streitwerten. Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung bei einem Streitwert von 500,00 EUR liegen in der Regel bei 90,96 EUR. Bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR kostet die Vertretung in der Regel 540,50 EUR und bei einem Streitwert von 50.000,00 EUR in der Regel 2.002,41 EUR.
Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, können Sie sich auf ein günstigeres Angebot freuen. Je nach Schwierigkeit und Umfang der Beratung fallen Kosten zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR an. In komplexen und unübersichtlichen Fällen kann auch eine Pauschale oder ein Zeithonorar vereinbart werden. Wir können für Sie überprüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernehmen wird. In manchen Fällen muss die andere Partei die Kosten erstatten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat hierzu auch ausführliche Informationen.
Als erstes kommt die Kontaktaufnahme. Nachdem Sie sich entweder persönlich oder per Unterlagen mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihren Fall gründlich prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Auch alle Kostenfragen werden in diesem Gespräch transparent besprochen.
Das ist eine Angelegenheit, die Sie am besten mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt klären! Die Rechtsschutzversicherung muss genau und vollständig informiert werden, um die Kostenübernahme nicht zu gefährden.
In manchen Fällen liegt es nur an der Formulierung der Deckungsanfrage, ob die Rechtsschutzversicherung überhaupt Deckung gewährt. Dies hängt damit zusammen, dass die/der Versicherte den Rechtsschutzfall bestimmt und dadurch auch die Zeit, in welche dieser fällt. In der Regel wird Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt die Deckungsanfrage als kostenfreien Service für Sie übernehmen.
In diesen Situationen gibt es oft keine klare Antwort auf berechtigte Fragen. Wenn Sie ein Anliegen haben und Ihr Gegner eine grundsätzlich andere Position vertritt, dann ist dies meist auf unklare Verhältnisse zurückzuführen: Der Sachverhalt wird unterschiedlich bewertet, die Beweislage ist unklar oder ein Vertrag ist nicht eindeutig formuliert.
Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin kann Ihnen in dieser Situation nicht zusichern, Ihren Fall zu gewinnen. Sie erhalten jedoch fachkundige Hilfe sowie eine fundierte Beratung bzw. Vertretung, um das beste Ergebnis zu erzielen.