Insolvenzrecht für Unternehmen (Regelinsolvenz)
Seit Jahren beraten wir unsere Mandanten im Vorfeld einer Insolvenz. Dabei prüfen wir auch etwaige Insolvenzgründe und Sanierungsmöglichkeiten. Ebenfalls helfen wir Ihnen bei der Stellung des Insolvenzantrages. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir im Hinblick auf die Folgen einer Insolvenz eine umfassende Beratung anbieten. Auch zu unseren Tätigkeiten zählt die Betreuung von Gläubiger im Insolvenzverfahren und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Mit unseren erfahrenen Partner erarbeiten wir eine passende Lösung für Sie.
Unsere Schwerpunkte sind hier insbesondere:
- Insolvenzantragsstellung sowohl im Bereich Regelinsolvenz
- Sanierungen von Unternehmen und Privatpersonen
- Durchsetzung von Unternehmensverkäufen im Rahmen der übertragenden Sanierung.
Immer zu beachten ist hier auch der Punkt der Insolvenzverschleppung. Hier runter versteht man die verspätete Stellung des Insolvenzantrages. Diese hat nicht nur zivilrechtliche Auswirkungen als auch strafrechtlichen Auswirkungen. Oft wird nach der Einreichung einer Unternehmensinsolvenz ein zivilrechtliches als auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein frühzeitiges Handeln ist ausschlaggebend für das weitere Verfahren.
Ihr kompetenter Ansprechpartner ist hier:
Rechtsanwältin Stefanie Schöller und Rechtsanwalt Jochen Schöller
Insolvenzrecht für Privat
(Verbraucherinsolvenz)
(Verbraucherinsolvenz)
Insolvenzrecht ist in erster Linie darauf ausgerichtet, Unternehmen zu sanieren und Schuldnern, falls erforderlich, einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen. Ziel ist es auch, die Gläubiger eines insolventen Schuldners so weit wie möglich unter dem Gesichtspunkt der fairen Gleichberechtigung zu befriedigen.
Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ist ein wesentlicher Bestandteil des Insolvenzverfahrens. Dies bedeutet, dass einzelne Gläubiger nicht auf einzelne Vermögensgegenstände zugreifen können. Insbesondere ist eine eigenständige Vollstreckung untersagt.
Seit Jahren beraten wir unsere Mandanten im Vorfeld einer Insolvenz. Dabei prüfen wir auch etwaige Insolvenzgründe und Sanierungsmöglichkeiten. Ebenfalls helfen wir Ihnen bei der Stellung des Insolvenzantrages. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir im Hinblick auf die Folgen einer Insolvenz eine umfassende Beratung anbieten. Auch zu unseren Tätigkeiten zählt die Betreuung von Gläubiger im Insolvenzverfahren und Durchsetzung ihrer Ansprüche. Mit unseren erfahrenen Partner erarbeiten wir eine passende Lösung für Sie.
Unsere Schwerpunkte sind hier insbesondere:
- Insolvenzantragsstellung sowohl im Bereich Regelinsolvenz
- Sanierungen von Unternehmen und Privatpersonen
- Durchsetzung von Unternehmensverkäufen im Rahmen der übertragenden Sanierung.
Immer zu beachten ist hier auch der Punkt der Insolvenzverschleppung. Hier runter versteht man die verspätete Stellung des Insolvenzantrages. Diese hat nicht nur zivilrechtliche Auswirkungen als auch strafrechtlichen Auswirkungen. Oft wird nach der Einreichung einer Unternehmensinsolvenz ein zivilrechtliches als auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein frühzeitiges Handeln ist ausschlaggebend für das weitere Verfahren.
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Rechtsanwältin Stefanie Schöller und Rechtsanwalt Jochen Schöller
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Schöller Rechtsanwälte
Schöller Rechtsanwälte
Epplestraße 4
70597 Stuttgart-Degerloch
Fax 0711 722091-81
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich ständig auf dem Laufenden halten, was die neuesten Gesetzesänderungen, Urteile und rechtlichen Fristen angeht. Dies erfordert ein umfangreiches Wissen über das Recht und die Fähigkeit, sich schnell in neue Materie einzuarbeiten. Wir helfen Ihnen, die rechtliche Lage zu prüfen und Ihnen eine fundierte Einschätzung zu geben. Bei rechtlichen Problemen helfen Ihnen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter.
Eine anwaltliche Beratung ist in vielen Fällen sinnvoll und kann Ihnen helfen, Streitigkeiten zu vermeiden. Vor allem beim Aushandeln und Gestalten von Verträgen kann es sinnvoll sein, anwaltliche Hilfe vorab in Anspruch zu nehmen.
Bei der Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts fallen in der Regel nur geringe Gebühren an, die sich nach dem Streitwert richten. Bei kleinen Streitwerten sind die Gebühren geringer als bei hohen Streitwerten. Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung bei einem Streitwert von 500,00 EUR liegen in der Regel bei 90,96 EUR. Bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR kostet die Vertretung in der Regel 540,50 EUR und bei einem Streitwert von 50.000,00 EUR in der Regel 2.002,41 EUR.
Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, können Sie sich auf ein günstigeres Angebot freuen. Je nach Schwierigkeit und Umfang der Beratung fallen Kosten zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR an. In komplexen und unübersichtlichen Fällen kann auch eine Pauschale oder ein Zeithonorar vereinbart werden. Wir können für Sie überprüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernehmen wird. In manchen Fällen muss die andere Partei die Kosten erstatten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat hierzu auch ausführliche Informationen.
Als erstes kommt die Kontaktaufnahme. Nachdem Sie sich entweder persönlich oder per Unterlagen mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihren Fall gründlich prüfen und Ihnen das Ergebnis mitteilen. Auch alle Kostenfragen werden in diesem Gespräch transparent besprochen.
Das ist eine Angelegenheit, die Sie am besten mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt klären! Die Rechtsschutzversicherung muss genau und vollständig informiert werden, um die Kostenübernahme nicht zu gefährden.
In manchen Fällen liegt es nur an der Formulierung der Deckungsanfrage, ob die Rechtsschutzversicherung überhaupt Deckung gewährt. Dies hängt damit zusammen, dass die/der Versicherte den Rechtsschutzfall bestimmt und dadurch auch die Zeit, in welche dieser fällt. In der Regel wird Ihre Rechtsanwältin bzw. Ihr Rechtsanwalt die Deckungsanfrage als kostenfreien Service für Sie übernehmen.
In diesen Situationen gibt es oft keine klare Antwort auf berechtigte Fragen. Wenn Sie ein Anliegen haben und Ihr Gegner eine grundsätzlich andere Position vertritt, dann ist dies meist auf unklare Verhältnisse zurückzuführen: Der Sachverhalt wird unterschiedlich bewertet, die Beweislage ist unklar oder ein Vertrag ist nicht eindeutig formuliert.
Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin kann Ihnen in dieser Situation nicht zusichern, Ihren Fall zu gewinnen. Sie erhalten jedoch fachkundige Hilfe sowie eine fundierte Beratung bzw. Vertretung, um das beste Ergebnis zu erzielen.