Kann ich auch Beratung bekommen, wenn ich noch nicht gekündigt wurde?
Ja, zum Beispiel wenn ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde.
Ja, zum Beispiel wenn ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah bei Ihnen.
Ja, insbesondere bei der Verhandlung von Abfindungen und Vertragsbedingungen.
Nicht immer. Viele Fälle werden bereits im Rahmen von Verhandlungen oder Vergleichsgesprächen gelöst.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Chancen individuell.
Die Kündigung gilt häufig als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar wäre.
In der Regel 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. Betriebszugehörigkeit, Position und Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht immer. In vielen Fällen lassen sich jedoch Abfindungen verhandeln.
