Die Kosten für das erstellte Gutachten bei einem Schaden durch Fremdverschulden werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Bei Haftungsteilung wird das Gutachten entsprechend der Haftungsquote erstattet.
Die Kosten für das erstellte Gutachten bei einem Schaden durch Fremdverschulden werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Bei Haftungsteilung wird das Gutachten entsprechend der Haftungsquote erstattet.