Arbeitsrecht
Sie haben rechtliche Fragen?
Wir helfen bei Abfindung, Kündigung
& Kündigungsschutzklage
Die Rechtsanwälte Schöller unterstützen Arbeitnehmer bei Kündigungen, Abfindungen und Kündigungsschutzklagen – schnell, strategisch und mit klarem Fokus auf Ihr bestmögliches Ergebnis.
Warum Schöller Rechtsanwälte?
Mandanten vertrauen uns ihre arbeitsrechtlichen Angelegenheiten aus gutem Grund an.

Mandanten vertrauen Schöller Rechtsanwälte ihre arbeitsrechtlichen Anliegen an, weil sie auf eine spezialisierte und erfahrene Unterstützung im Arbeitsrecht setzen können. Die Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung bei Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen und kennt sowohl die rechtlichen Möglichkeiten als auch die typischen Strategien von Arbeitgebern. Mandanten profitieren von einer klaren Kommunikation und einer transparenten Einschätzung ihrer Situation, sodass sie jederzeit wissen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Chancen bestehen.
Gleichzeitig legt die Kanzlei großen Wert auf eine individuelle Betreuung jedes Mandanten. Jeder Fall wird sorgfältig geprüft, um eine passende Strategie zu entwickeln und die bestmögliche Lösung zu erreichen. Durch hohe Professionalität, fundierte juristische Kompetenz und persönliche Ansprechpartner erhalten Mandanten eine strukturierte und zielorientierte Unterstützung. Ziel ist es, Arbeitnehmer in einer oft belastenden Situation zuverlässig zu begleiten und ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber konsequent und effektiv durchzusetzen.
Frist nicht verpassen!
Nach einer Kündigung läuft eine wichtige Frist von nur drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung häufig als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.
Aufgrund der individuellen Betreuung können wir nur eine begrenzte Anzahl neuer Mandate gleichzeitig annehmen.
Stellen Sie daher jetzt Ihre Anfrage über unser Formular, damit wir Ihre Situation zeitnah prüfen können.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Schöller Rechtsanwälte
Schöller Rechtsanwälte
Epplestraße 4
70597 Stuttgart-Degerloch
Fax 0711 722091-81
Das sagen unseren Kunden:
Mir wurde schnell und professionell geholfen! Außerdem alles gut verständlich erklärt, auch für mich als Laien.
Ich kann das Schöller-Team jedem zu 100% ans Herz legen und werde mich, sollte ich noch ein mal in die Situation kommen, wieder an diese Kanzlei wenden.
Ich habe telefonisch ganz schnell kompetente Beratung erhalten, da es ein dringlicher Fall war. Es wurde mir geduldig erklärt und ich konnte sicher an die Sache herantreten.
Ich kann diese Kanzlei sehr empfehlen und werde, sollte es der Fall sein, sicher wieder dorthin gehen.
Herr Schöller und sein Team, hat mit inmeinem Fall fachlich, aber auch menschlich sehr gut beraten. Ich war mit der Zusammenarbeit sehr zurfrieden.
Es waren nicht nur die Ergebnisse, sondern der menschliche Rechtsbeistand ausgezeichnet.
Jederzeit wieder meine Kanzlei!!!!!
Sehr kompetente Beratung und es war alles zu meiner vollsten Zufriedenheit
War mit verschiedenen Problemen in der Kanzlei. Ich war immer zufrieden. In fachlicher als auch in menschlicher Sicht sehr. Die Kanzlei kann ich sehr empfehlen
Sehr nette Kommunikation sowohl am Telefon, als auch vor Ort. Sympathische und kompetente Beratung, zügige Bearbeitung, sowie erfolgreiche Umsetzung meiner Anliegen.
Eine professionelle, kompetente und mandantenbezogene Kanzlei.
Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Ja, zum Beispiel wenn ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde.
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns zeitnah bei Ihnen.
Ja, insbesondere bei der Verhandlung von Abfindungen und Vertragsbedingungen.
Nicht immer. Viele Fälle werden bereits im Rahmen von Verhandlungen oder Vergleichsgesprächen gelöst.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen Ihre Chancen individuell.
Die Kündigung gilt häufig als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar wäre.
In der Regel 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
Das hängt von vielen Faktoren ab, z. B. Betriebszugehörigkeit, Position und Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
Nein, ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht immer. In vielen Fällen lassen sich jedoch Abfindungen verhandeln.
