Die Kosten des Gutachtens übernimmt im Haftpflichtschadensfall die gegnerische Versicherung bei Nichtverschulden oder anteilig entsprechend der Haftungsquote.
Die Kosten des Gutachtens übernimmt im Haftpflichtschadensfall die gegnerische Versicherung bei Nichtverschulden oder anteilig entsprechend der Haftungsquote.