Bei der Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts fallen in der Regel nur geringe Gebühren an, die sich nach dem Streitwert richten. Bei kleinen Streitwerten sind die Gebühren geringer als bei hohen Streitwerten. Die Kosten für die außergerichtliche Vertretung bei einem Streitwert von 500,00 EUR liegen in der Regel bei 90,96 EUR. Bei einem Streitwert von 5.000,00 EUR kostet die Vertretung in der Regel 540,50 EUR und bei einem Streitwert von 50.000,00 EUR in der Regel 2.002,41 EUR.
Wenn Sie eine Beratung in Anspruch nehmen, können Sie sich auf ein günstigeres Angebot freuen. Je nach Schwierigkeit und Umfang der Beratung fallen Kosten zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR an. In komplexen und unübersichtlichen Fällen kann auch eine Pauschale oder ein Zeithonorar vereinbart werden. Wir können für Sie überprüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten übernehmen wird. In manchen Fällen muss die andere Partei die Kosten erstatten. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat hierzu auch ausführliche Informationen.